Schulordnung

Stand: April 2026

  1. Die Schülerinnen und Schüler der Diesterwegschule halten sich vor dem Unterrichtsbeginn im Schulhof auf.
    Einlass ist ab 07:45 Uhr.
    Der Haupteingang wird täglich um 08:45 Uhr geschlossen.
    Die Klassenzimmer werden von den Aufsicht führenden Lehrkräften geöffnet.
    Nach Unterrichtsschluss sollen die Kinder das Schulgelände zügig verlassen. (Für Kinder, die an der Schülerbetreuung teilnehmen, gelten eigene Regeln.)
  2. Der Unterricht beginnt pünktlich um 08:00 Uhr oder 08:45 Uhr und soll nicht durch zu spät kommende Kinder gestört werden.
    Die Kinder gehen morgens alleine zu ihren Klassenzimmern.
  3. Fahrräder sollen in den Fahrradständern abgestellt werden. Wenn Kinder auf dem Schulhof sind, wird das Rad geschoben.
    Die Eltern achten darauf, dass ihre Kinder mit einem verkehrssicheren Fahrrad (mit Licht und funktionierenden Bremsen) und mit Helm fahren.
  4. Zu-Fuß-zur-Schule-gehen hat viele Vorteile. (s. Zu-Fuß-zur-Schule-Aktionen)
    Die Einfahrt zum Hof und die Zufahrt zu den Lehrerparkplätzen darf nicht durch Autos versperrt werden, wenn Kinder mit dem Auto zur Schule gebracht oder dort abgeholt werden. Für jüngere Kinder wird die Situation schnell unübersichtlich und gefährlich, wenn Autos am Straßenrand die Sicht behindern.
    Die Feuerwehrzufahrt muss unbedingt freigehalten werden!
  5. Zum BSS- Unterricht müssen die Kinder Sportkleidung tragen. Aus hygienischen Gründen dürfen die Kinder nicht barfuss turnen. Schmuck, auch Ohrringe, sind nicht erlaubt. (Ohrstecker evtl. zu Hause abkleben!)
  6. Kranke Kinder können in der Schule nicht betreut werden. Sie sollen möglichst frühzeitig über die SDUI Abmeldefunktion oder per Telefon (ab 07.45 Uhr im Sekretariat 293-6516) entschuldigt werden.
    Eine schriftliche Entschuldigung durch die Eltern soll nach 5 Tagen erfolgen (Entschuldigungspflicht!).
    Kann ein Kind im Lauf des Schulvormittags aus gesundheitlichen Gründen dem Unterricht nicht mehr folgen, muss es abgeholt werden.
    Kinder werden nicht alleine oder in Begleitung anderer Kinder nach Hause geschickt.
  7. Sollte ein Kind verletzt sein, werden Erste-Hilfe-Maßnahmen durchgeführt. Die Eltern werden sofort über die Notfallnummern informiert, damit sie evtl. ihr Kind abholen und selbst mit ihm zum Arzt gehen können.
    Arztbesuche nach Unfällen in der Schule sollen dem Sekretariat alsbald mitgeteilt werden, damit eine Unfallmeldung an die Versicherung erfolgen kann.
  8. Nach dem Infektionsschutzgesetz besteht für die Eltern/ Erziehungs-berechtigten Mitteilungspflicht bei Verdacht auf Masern oder einer Masernerkrankung und bei Kopfläusebefall.
    Meldung im Sekretariat oder bei der Klassenlehrkraft.
  9. Während der Unterrichtszeit und in den Bewegungspausen im Schulhof dürfen die Kinder das Schulgelände nicht alleine verlassen.
  10. Spiele und Gegenstände, die gesundheitliche Gefahren für die Schüler/Innen mit sich bringen, sowie Gegenstände, die nicht für den Unterricht benötigt werden oder den Schulbetrieb stören, sollen nicht in die Schule mitgebracht werden.
  11. Digitale mobile Endgeräte (wie bspw. Handy, Tablet oder Smartwatch) dürfen von den Schüler/Innen auf dem Schulgelände nicht benutzt werden. Sie bleiben im jeweiligen Ranzen. Etwaige digitale Lehr- und Lernformen im Unterricht werden hierdurch nicht beschränkt. Dringende Anrufe können die Kinder vom Sekretariat aus führen.
  12. Jeder Schüler, jede Schülerin ist verpflichtet, seinen / ihren Platz sowie das Schulgelände sauber zu halten, insbesondere die Toiletten.
    Die Kinder werden angehalten, nach dem Gang zur Toilette und vor den Mahlzeiten ihre Hände gründlich mit Seife zu waschen.
  13. Papierabfälle werden von den Kindern getrennt gesammelt und selbst zum Container gebracht. Wo immer möglich, wird Plastikmüll vermieden.
  14. Alle Gegenstände, vor allem Kleidungsstücke, die im Schulhaus liegen bleiben, werden in der Fundkiste (Raum gegenüber Zi. 16 – Hausmeister) abgelegt und können dort abgeholt werden.
    Am Ende des Schuljahres geben die Elternvertreter die Reste an eine karitative Einrichtung weiter.
  15. Eltern-Lehrergespräche können nicht während der Unterrichtszeit stattfinden. Alle Lehrkräfte und die Schulleitung bieten Sprechzeiten nach Vereinbarung. Terminabsprachen können mündlich oder schriftlich
    erfolgen.
  16. Eltern, die eine Klasse zu außerunterrichtlichen Veranstaltungen begleiten oder im Unterricht mitarbeiten, halten sich an die mit den Lehrkräften verabredeten Regeln und Absprachen.
  17. In der Schule gelten Regeln und Absprachen, die mit allen Kindern in ihren Klassen besprochen und vereinbart werden.
    (z. B.: Stopp-Hand-Regeln, Pausenregeln, Verhalten im Treppenhaus)